Patienteninfo - Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst

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Was leistet der zahnärztliche Notdienst für Sie?

 
Der Notdienst wird von Zahnärzten abgehalten, die dafür an den Wochenenden
und Feiertagen ihre Praxis stundenweise geöffnet halten und sich zusätzlich in
Rufbereitschaft befinden. Wer den Notdienst jeweils sicherstellt, ist in regionalen
Zeitungen veröffentlicht oder über die Rettungsleitstellen der Kreise sowie
Notfallbereitschaften der Krankenhäuser zu erfahren. Bitte, beachten Sie, dass
es sich beim zahnärztlichen Notdienst nicht um eine normale Sprechstunde und
auch nicht um eine Praxisvertretung wie z. B. während des Urlaubs handelt.
Sie ist allein zur Behandlung dringender, nicht aufschiebbarer Fälle
eingerichtet – beispielsweise Schmerzen, eitrige Entzündungen oder
auch Nachblutungen nach zahnmedizinisch-chirurgischen Eingriffen.
Der Zahnarzt kann und darf hier nur Maßnahmen zur Schmerzbeseitigung und
-linderung und zur Verhinderung eines Fortschreitens der akuten Krankheitssituation
des Patienten ergreifen. Jeder Notfall-Patient sollte sich zur weiteren Behandlung
und zum Abschluss der begonnenen Therapie bei seinem Hauszahnarzt in
dessen regulärer Sprechstunde vorstellen.
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